Neue Regelungen für Geimpfte & Genesene

Mitteilung des Kreises Warendorf

Seit   Montag, 3. Mai,    gelten in NRW neue Regelungen für Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden oder bereits eine Infektion überwunden haben.
Ab sofort werden diese Personen negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt: Beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften, Besuchen von Zoos oder Botanischen Gärten, bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen, der Testpflicht in Schulen oder bei der Einreisequarantäne müssen sie nun keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen.
Hintergrund dieser Landesregelung ist, dass von geimpften Menschen keine größere Gefahr ausgeht als von negativ getesteten Menschen. Wo also der Zugang zu Einrichtungen oder die Wahrnehmung von Angeboten für negativ getestete Menschen erlaubt ist, gilt dies auch für Geimpfte und Genesene.

Dazu müssen sie aber die Genesung oder die vollständige Impfung belegen können. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: den Eintrag im Impfpass, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt oder den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Erstimpfung.

Wer als Geimpfter oder Genesener aus einem Risiko- und Hochinzidenzgebiet (nicht aber aus einem Virusvarianten-Gebiet) zurückkehrt, braucht ab sofort keinen zusätzlichen Test mehr, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. „Aber auch hier ist ein Nachweis verpflichtend“, hält Brigitte Klausmeier fest.

Nicht betroffen von den neuen Regelungen sind die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Sie gelten für Geimpfte oder Genesene weiterhin wie für alle anderen Personen. Auch beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein Test erforderlich.

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