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Impfungen in der Regel erst nach 4 Monaten


Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus sind erst vier Monate nach vollständiger Immunisierung möglich. Diese Untergrenze müssen wir streng einhalten.

erklärt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Anna Arizzi Rusche. Grundlage dafür ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf.

 In den vergangenen Tagen hatte es zum Teil Irritationen über die geltenden Regelungen gegeben.

 Ausnahmen gelten lediglich für Personen nach einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson sowie für Personen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen eine geringe Impfantwort zu erwarten ist (z.B. Personen unter immunsuppressiver Therapie bei Krebserkrankungen oder nach Organtransplantation sowie Personen mit schweren Immundefekten). Für diese Personen sind Auffrischungsimpfungen bereits vier Wochen nach der vollständigen Immunisierung möglich.

Wer aufgrund einer Erkrankung vorzeitig nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten möchte, muss dafür ein ärztliches Attest vorlegen, das die Immunschwäche nach STIKO-Kriterien bescheinigt.

(www.kreis-warendorf.de) 

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