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Gebühren steigen in 2022 leicht an


Die Verwaltung hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 die Gebühren 2022 vorgestellt. Während die Kosten für Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühren im kommenden Jahr leicht sinken sollen, zeichnet sich zugleich eine spürbare Steigerung der Abfallgebühren ab.

Für die Familie Mustermann bedeutet dieses eine moderate Mehrbelastung von 35,32 EUR pro Jahr, sofern der Rat der Gebührenkalkulation in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 zustimmt. Nach mehreren Jahren der Gebührensenkungen steigt die Zahllast damit erstmalig wieder. Sie fällt mit Blick auf andere Kommunen jedoch immer noch günstig aus und liegt auch 2022 immer noch rund 90 EUR unterhalb der Gebühren des Jahres 2014.

Leider verzeichnen wir bei der Abfallentsorgung eine deutliche Kostensteigerung, die neben Oelde auch die anderen Kommunen der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises betrifft.  Dieses ist zurückzuführen auf steigende Deponieentgelte, höhere Deponievorsorgekosten, Lohnkosten und die Dieselpreiserhöhung,

erläutert Stadtkämmerer Michael Jathe.

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises (AWG) betreibt die Deponie in Ennigerloh.

Jathe zufolge hätten die Abfallentsorgungsgebühren bereits im vergangenen Jahr erhöht werden müssen, denn kostendeckend seien sie nicht gewesen. Aufgrund vorhandener Überschüsse habe man die Erhöhung jedoch ein Jahr hinausschieben können.

Im vergangenen und auch in diesem Jahr seien die Aufwendungen jedoch deutlich gestiegen. Ein Effekt, der auch auf die Pandemie zurückzuführen sein könnte, denn währenddessen haben viele Haushalte ihren Keller oder Dachboden entrümpelt, sodass sich die Entsorgungsmengen u.a. im Bereich Sperrmüll und Altholz erhöht haben.  

Bereits in den Jahren zuvor kam es zu deutlichen Kostensteigerungen in der Abfallentsorgung, die im Vorjahr jedoch noch mit bestehenden Überschüssen ausgeglichen werden konnten. Im kommenden Jahr wirken sich jedoch auch die zurückliegenden Kostensteigerungen erstmals gebührenerhöhend aus.

Gebühren sind gemäß Kommunalabgabegesetz NRW kostendeckend zu kalkulieren und Unterdeckungen und Überschüsse spätestens innerhalb von vier Jahren auszugleichen.

Da Überschüsse nicht mehr vorhanden sind, empfiehlt die Verwaltung der Politik nunmehr kostendeckende Gebührensätze im Bereich der Abfallentsorgung.

Für die Familie Mustermann (zwei Erwachsene, ein Kind, 80-Liter-Restabfallbehälter, 120 Kubikmeter Abwasser, 130 qm abflusswirksame Fläche, bebaute Fläche 150 qm, unbebaute Fläche 400 qm) erhöhen sich die Gebühren in 2022 voraussichtlich von 428,17 EUR auf 463,49 EUR.

Ebenfalls moderat steigen die Straßenreinigungsgebühren um 0,10 EUR auf 2,02 EUR/Meter und die Reinigung der Fußgängerzone um 32 Cent auf 7,77 EUR/Meter.

Geplant ist außerdem eine Erhöhung der Gebühren im Bereich Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben um 0,97 EUR auf 76,59 EUR je Kubikmeter sowie um 1,55 EUR auf 36,48 EUR je Kubikmeter in der Klärschlamm-Entsorgung.

Die Gebühren für den Wochenmarkt, den Rettungsdienst, den Winterdienst und die Benutzung für das Übergangswohnheim bleiben hingegen unverändert. 

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