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Informationen zum Impfzentrum


Das Impfzentrum des Kreises Warendorf ist startklar und einsatzbereit. Es fehlen jedoch aktuell noch die erforderlichen Impfstoffe für die Aufnahme des Betriebs.
Die jetzt zugesagten Impfdosen werden direkt in Senioreneinrichtungen verimpft, sodass das Impfzentrum vermutlich 2020 nicht mehr in Betrieb gehen wird.

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) betreibt der Kreis Warendorf das rund 400 Quadratmeter große Impfzentrum auf dem Gelände der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) in Ennigerloh.

In zwei Impfstraßen können hier montags bis sonntags von 8 Uhr bis 20 Uhr Bürger im Drei-Minuten-Rhythmus gegen das Coronavirus geimpft werden. Je nach Bedarf und Verfügbarkeit des Impfstoffes könnten die Kapazitäten auf das Doppelte erweitert werden.

  • Mehr Impfstoffe für den Kreis Warendorf

    (Stand: 23.12.2020)
    Gute Nachrichten aus Düsseldorf: weiterer Corona-Impfstoff ist auf dem Weg in den Kreis Warendorf. Alle Kreise und kreisfreien Städte erhalten zunächst Impfstoff für 180 Personen. Innerhalb der nächsten vier Wochen sollen den Kreis Warendorf aber Impfdosen für mehr als 2.000 Menschen erreichen.

    Die verfügbaren Impfdosen werden zuerst unter den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis verteilt, wie es Landesgesundheitsminister Laumann empfohlen hatte.

    In den Pflegeheimen im Kreis leben rund 2.600 Menschen, dazu kommen noch einmal so viele Beschäftigte.

    Die Reihenfolge der Impfungen in den Heimen richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit des Impfstoffes und der Größe der Einrichtungen. Aber auch organisatorische Vorarbeit muss geleistet werden: Heimbewohner und gesetzliche Betreuer müssen über die Impfung aufgeklärt werden, ihr Einverständnis geben und Angaben zu Vorerkrankungen machen.

    Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, wird auch das Impfzentrum in Ennigerloh seine Arbeit aufnehmen. Dort können alle Impfberechtigten immunisiert werden, die nicht in stationären Einrichtungen leben. Für die breite Bevölkerung wird voraussichtlich ab Mitte 2021 Impfstoff zur Verfügung stehen, der von niedergelassenen Ärzten in den Hausarztpraxen verabreicht wird.

  • Bevorzugte Personenkreise

    Nach der neuen Coronavirus-Impfverordnung können sich zunächst

    • Personen in stationären Pflegeeinrichtungen,
    • Menschen über 80 Jahre sowie
    • Beschäftigte in Pflegeberufen und bestimmten Krankenhausbereichen impfen lassen.

    In weiteren Schritten folgen u.a.

    • Menschen ab 70 Jahren,
    • Transplantationspatienten und Demenzkranke

    sowie später

    • Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und
    • Angehörige systemrelevanter Berufsgruppen.

    Die breite Bevölkerung wird voraussichtlich ab Mitte 2021 Gelegenheit bekommen, sich von niedergelassenen Ärzten in den Praxen gegen Corona impfen zu lassen.

  • Terminvorbereitung & Dauer des Termins

    Impfwillige Personen, die zu den priorisierten Gruppen gehören, benötigen einen Termin in den Impfzentren.

    Das Terminmanagementsystem wird derzeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeitet. Sobald alle Einzelheiten geklärt sind, wird das genaue Vorgehen bekannt gegeben.

    Weil die Immunität nur durch zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erreicht wird, erhalten die Personen direkt zwei Termine. Für die Impfung inklusive medizinischer Aufklärung und anschließender Ruhezeit sollte rund eine Stunde eingeplant werden.

  • Zutrittsregelung für das Gelände, Begleitpersonen & Taxibus

    Zutritt zum Impfzentrum erhält nur, wer einen Termin hat und sich ausweisen kann. Dies wird schon auf der Zufahrt zum Gelände der AWG kontrolliert.

    Hilfebedürftige Personen dürfen maximal eine Begleitperson mitbringen.

    Parkplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung, zudem ist das Impfzentrum montags bis freitags über die Buslinie R63 im Stundentakt erreichbar.

    Am Wochenende besteht die Möglichkeit, einen Taxibus zu bestellen (Rufnummer 05481/847557-13).


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