Elternbeitragspflicht bleibt bestehen

Die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen vertreten zur Situation der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im  Pandemiebetrieb die Auffassung, dass kein Erstattungsanspruch bzw. Anspruch  auf Reduzierung der Elternbeiträge besteht, wenn Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wegen Anordnung der Quarantäne kurzfristig schließen bzw. Betreuungsumfänge um die in § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaBetrVO geregelten bis zu sechs Wochenstunden reduziert werden. Diese Rechtsauffassung wird seitens des Kinder- und Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen geteilt.

In der letzten Zeit haben sich auch bei der Stadt Oelde erste Anfragen zum Thema „Elternbeitragspflicht“ ergeben. Angefragt hatten Eltern, nachdem Betreuungsangebote  aufgrund von  Quarantäne zeitweilig geschlossen  bzw. Betreuungsumfänge  reduziert werden mussten. Zudem haben Eltern ab dem 16.12.2020 vermehrt nach der Empfehlung des Familienministeriums   auf eine Betreuung ihrer Kinder in der Kita verzichtet.

Die Beitragspflicht besteht insofern für Dezember 2020 und Januar 2021 unverändert und in voller Höhe fort. Aktuell sieht das Familienministerium keine Möglichkeit für eine Erstattung von Elternbeiträgen.

Die Stadt Oelde wird die rechtliche Situation weiter beobachten.

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