- Rathaus
- Leben in Oelde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Fundbüro
Fundbüro
Einen wichtigen Gegenstand zu verlieren, ist immer ärgerlich. Zum Glück gibt es viele ehrliche Menschen, die Fundstücke beim Fundbüro abgeben. Um zu überprüfen, ob der verlorene Gegenstand sich dort angefunden hat, bietet die Stadt Oelde hier einen einen Online-Service an.
Ich habe einen Gegenstand im Bus oder Zug verloren ?
Sollten Sie einen Gegenstand in einem Bus der RVM oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren haben, so finden Sie auf dieser Seite weiterführende Kacheln, die Sie zu den jeweiligen Internetseiten weiterleiten.
Verloren oder gefunden: Das Fundbüro der Deutschen Bahn hilft
Anleitung für die Nutzung des Online-Services
Mit einem Klick auf den Button „suchen“ erhalten Sie eine Liste aller im Oelder Fundbüro abgegebenen Fundsachen. Die Liste können Sie nach Funddatum oder nach der Bezeichnung des Gegenstandes sortieren.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und die Suche auf der Seite vom Fundbüro Deutschland nicht einschlägig war, dann können Sie eine Verlustanzeige stellen.
Sollten Sie einen Gegenstand gefunden haben drücken Sie auf den Button "gefunden". Damit übermitteln Sie eine Fundanzeige an die zuständige Behörde. Dazu sind Sie nach § 965 BGB verpflichtet.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie auch eine Verlustbescheinigung für Ihre Versicherung beantragen.
FAQ-Infos zum Fundbüro
Werden alle Fundsachen vom Fundbüro angenommen?
Nein. Fundsachen deren Wert unter zehn Euro liegt sind laut Gesetzgeber (BGB § 965) nicht anzeigepflichtig und somit auch nicht abgabepflichtig. Deshalb werden Funde dieser Art vom Fundbüro Oelde nicht angenommen und verarbeitet.
Ich habe etwas verloren. Wie finde ich es wieder?
Schauen Sie gerne hier, ob Ihr Gegenstand gefunden und bei uns abgegeben wurde.
Beim Fundbüro ist ein Fundstück aufgetaucht, das mir gehört. Wie bekomme ich es wieder?
Die Herausgabe einer Fundsache erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Ein Eigentumsnachweis ist außerdem ebenfalls erforderlich.
Wichtig: Vor Ort wird eine Verwahrgebühr für Fundsachen erhoben.
Wie lange werden Fundsachen vom Fundbüro aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfristen starten, nachdem ein Fundstück im Fundbüro aufgenommen wurde. Sie lauten wie folgt:
Alle Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.Welche Rechte und Pflichten habe ich als Finder*in?
Wenn Sie eine Fundsache bei der zuständigen Behörde (Fundbüro oder Polizei) abgeben, wird eine Fundanzeige ausgestellt. Auf der Fundanzeige wird neben dem Fundtag, dem Fundort und einer Beschreibung der Fundsache, folgendes vermerkt:
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderlohn
Finderlohnansprüche/Auslagenerstattungen sind privatrechtlicher Natur und selbst beim Verlierer/ Eigentümer anzumelden. Der Finderlohn beträgt nach § 971 BGB 5% vom Wert der Sache bis zu 500 EUR und 3% ab 500 EUR. - Wird die Fundsache nicht vom Verlierer/Eigentümer abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von bis zu 6 Monaten innerhalb eines weiteren Monats das Eigentumsrecht für sich geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr zu entrichten ist.
Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in §978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (Polizei, Bezirksämtern, Kundenzentren, Fachämtern etc.) und Verkehrsbetrieben (U-Bahnen und Busse) getroffen. Hier erhält der Finder, bei Sachen im Werte von mindestens 50 EUR, die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Der Eigentumserwerb nach Ablauf der Verwahrungsfrist ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Kontakt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
