SEPA-Mandat (bisher: Einzugsermächtigung)

  • Leistungsbeschreibung

    Nur bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (bisher: Einzugsermächtigung) ist die Stadtkasse befugt, fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften generell erteilen oder auf bestimmte Abgabenarten beschränken. Das aktuelle Formular finden Sie hier. Sie finden darin auch Informationen zu Fristen.
    Insgesamt gilt jedoch: durch das SEPA-Lastschriftmandat ersparen Sie sich viel Zeit und Wege zur Bank, fällige Beträge werden automatisch abgebucht.


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.