Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hund, der im Gebiet der Stadt Oelde gehalten wird, ist steuerlich anzumelden.

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter, d.h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Dabei gelten alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert bzw. abgegeben wird oder verstirbt.

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Oelde anzumelden.

    Das Formular zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier.

    Die  Hundesteuerabmeldung können Sie hier erledigen.

    Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seinen Hund nicht anmeldet. Wird dieses bei einer späteren Überprüfung festgestellt, kann die Hundesteuer auch rückwirkend festgesetzt und Ihnen ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung auferlegt werden.


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