Anmeldung Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten heiraten?

    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Wohnsitz-Standesamt anmelden. Früher sagte man dazu auch: das Aufgebot bestellen.

    Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wohnen Sie in Oelde - erfolgt die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oelde.

    Heiraten können Sie dann überall, in jedem deutschen Standesamt. Denn der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht der Ort sein, an dem Ihre Ehe tatsächlich geschlossen werden soll.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit müssen im Vorfeld folgende Unterlagen im Standesamt Oelde eingereicht werden bzw. vorliegen:

    • gültige Identitätsnachweise beider Verlobten
    • wenn der Hauptwohnsitz nicht in Oelde ist: eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde.
    • wenn Sie nicht in Oelde geboren sind: von ihrem Geburts-Standesamt einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister - ggf. kann das Standesamt Oelde diese Daten elektronisch abrufen - sprechen Sie uns gerne an.
    • verwitwete oder geschiedene Ehegatten: war die Ehe in Deutschland - vom Eheschließungs-Standesamt: einen Nachweis über die vorherige Ehe und deren Auflösung - ggf. kann das Standesamt Oelde diese Daten elektronisch abrufen - sprechen Sie uns gerne an.
    • verwitwete oder geschiedene Ehegatten: war die Ehe im Ausland bzw. die Auflösung der Ehe im Ausland: einen Nachweis über diese Ehe und deren Auflösung

    Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

    Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies erforderlich ist, insbesondere wenn:

    • eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
    • eine/r der Verlobten nicht in Deutschland geboren wurde
    • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen, ggf. im Ausland
    • eine/r der Verlobten wurde im Ausland geschieden
    • eine/r der Verlobten wurde adoptiert
    • die Verlobten gemeinsame Kinder haben
  • Voraussetzung

    Voraussetzungen für die Ehefähigkeit / Ehehindernisse / Eheverbote:

    • Volljährigkeit - Eine Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (18 Jahre) eingegangen werden. Minderjährige können in Deutschland nicht heiraten.
    • Ehe zwischen engen Verwandten - Eine Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern ist nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftverhältnis durch Adoption begründet wurde.
    • Doppelehe - Doppelehen / Mehrehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine vorherige Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung aufgelöst sein (z.B. durch Scheidung oder Tod)
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss dies erst für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an uns: standesamt@oelde.de
  • Kosten

    Über die Kosten der Anmeldung einer Eheschließung beraten wir Sie gerne.

  • Verfahrensablauf

    Nach Anmeldung der Eheschließung prüft das Standesamt die Ehefähigkeit beider Verlobten.

    Stellt das Standesamt fest, dass kein Ehehindernis besteht, erhält das Paar eine Bestätigung über die Ehefähigkeit sowie eine Terminbestätigung (bei Eheschließung in Oelde).


Zuständige Abteilungen

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