Namensänderung/en - Änderung von Familiennamen
Leistungsbeschreibung
Erklärungen zu Namensänderungen können beim Standesamt Oelde für folgende Fälle abgegeben (beurkundet) werden:
Geburtenregister:
- Bestimmung / Erteilung eines Geburtsnamens für ein Kind
- Einbenennung eines Kindes (in den neuen Ehenamen eines Elternteils)
- Anschlusserklärungen für die Änderung von Namen eines Kindes
- Erklärungen zur Namensänderung von minderjährigen und volljährigen Personen
Eheregister:
- Bestimmung eines Ehenamens
- Erklärungen über die Hinzufügung (Voranstellung oder Hinzufügung) eines vor der Ehe geführten Namens zum Ehenamen sowie Widerruf eines solchen Begleitnamens
- Erklärung über die Wiederannahme eines führeren Namens nach Auflösung der Ehe
Für Fragen zu Namensänderungen, insbesondere zum neuen Namensrecht (ab 01.05.2025) sowie zur Terminabsprache wenden Sie Sich bitte an: standesamt@oelde.de
Für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz ist der Kreis Warendorf, Namensänderungsbehörde, zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Erklärende bringen zum Termin bitte als Identitätsnachweis mit:
Personalausweis, Reisepass, oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis
Kosten
Für Namenserklärungen berechnet das Standesamt Oelde i.d.R. 21,00 €.
Verfahrensablauf
Nach Beurkundung der Namenserklärung stellt das zuständige Standesamt eine Bescheinigung über die Namensänderung oder neue Urkunden mit geänderter Namensführung aus.