Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein deutsches Kind im Ausland geboren (mindestens ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit) so kann die Geburt auf Antrag in einem deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden. 

    Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

    Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigt sind:

    • die Eltern des Kindes
    • das Kind selbst (ab 18 Jahre), dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder

     

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Bei Fragen oder zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an: standesamt@oelde.de

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • ausländische Geburtsurkunde des Kindes
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • ggf. Eheurkunde der Eltern oder Nachweise über die Vaterschaft/Sorgeerklärung
    • Identitätsnachweise des Kindes und der Eltern
    • ggf. Namenserklärung/en zum Vor- und Familiennamen des Kindes

    Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

    Das Standesamt Oelde kann die Vorlage weitere Unterlagen verlangen.

  • Kosten

    Für die Nachbeurkundung der Geburt eines Kindes im Ausland fallen im Standesamt Oelde folgende Kosten an: 40,00 €

    sowie 10,00 € für die Ausstellung einer Geburtsurkunde

  • Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Nachbeurkundung der Geburt des Kindes.

    Auf Wunsch werden Geburtsurkunden ausgestellt.


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