Sterbefall - Beurkundung eines Sterbefalls

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Sterbefall im Bereich Oelde ist dem Standesamt Oelde anzuzeigen.

    Verstirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung, ist der Träger dieser Einrichtung verpflichtet, den Sterbefall schriftlich anzuzeigen.

    In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

    • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

     

    In der Regel übernehmen die Bestatter die Formalitäten beim Standesamt.

    Voraussetzung für die Anzeige eines Sterbefalls ist die ärztliche Todesbescheinigung (nach Leichenschau).

    Bei einer unnatürlichen oder ungeklärten Todesursache erfolgen amtliche Ermittlungen und die zuständige Polizeibehörde erstellt die Sterbefallanzeige.

    Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls müssen i.d.R. folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • schriftliche Anzeige der Einrichtung oder
    • schriftliche Anzeige des Bestatters / der zuständigen Polizeibehörde
    • Die mündliche Anzeige durch Personen im Standesamt ist - nach Absprache - auch möglich.
    • ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil) - nach Leichenschau
    • Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person

     

    Falls die verstorbene Person nicht in Personenstandsregistern des Standesamt Oelde geführt wird (das heißt: Geburt oder Eheschließung in Oelde) folgende Personenstandsurkunden:

    • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über deren Auflösung durch Scheidung oder Tod
    • wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde

    Hinweis: 

    Urkunden aus dem Ausland sind immer im Original mit einer deutschen Übersetzung durch ein in Deutschland anerkanntes Übersetzungsbüro vorzulegen. "Internationale Urkunden" (mehrsprachig) werden i.d.R. ohne Übersetzung anerkannt.

    Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies erforderlich ist.

  • Kosten

    Die Gebühr für die Beurkundung eines Sterbefalls mit Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €. Weitere Urkunden der gleichen Art kosten zusätzlich je 5,00 €.

    Urkunden in einem anderen Format oder "internationale Urkunden" kosten 10,00 €, weitere Urkunden der gleichen Art je 5,00 €

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anzeige des Sterbefalls und Prüfung der vorgelegten Unterlagen erfolgt die Beurkundung des Sterbefalls.

    Das Standesamt erstellt anschließend Sterbeurkunden.

    Bei Beauftragung eines Bestattungsunternehmens erledigt dieses i.d.R. alle Formalitäten beim Standesamt.


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