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Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Sie möchten sich ins Ausland abmelden?
Dies ist vor Ort im Bürgerbüro oder auch online möglich.
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen und zwei Wochen nach dem Auszug.
Rechtsgrundlage
- 17 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
Kosten
- gebührenfrei