eID-Karte

  • Kurztext

    Ab dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Die Beantragung ist freiwillig.

    Bei der eID-Karte handelt es sich nicht um ein Ausweisdokument. Sie enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Körpergröße, Augenfarbe und auch keine Unterschrift). Die eID-Karte ist eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten abgespeichert werden. Sie soll lediglich die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ermöglichen. 

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  • Allgemein

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