Bauleitplanung

  • Kurztext

    Die Bauleitplanung dient dazu, die Nutzung von Grundstücken gemäß dem Baugesetzbuch zu planen und zu steuern. Sie besteht aus dem vorbereitenden Flächennutzungsplan und dem verbindlichen Bebauungsplan, die beide von der Gemeinde selbstständig erstellt werden. Mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und dient als Grundlage für alle baulichen Maßnahmen, während die Pläne von jedem bei der Stadt Oelde eingesehen werden können.

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

    Ein Bebauungsplan ist mit Ende des Verfahrens nach Bekanntgabe des entsprechenden Ratsbeschlusses eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht) und Grundlage für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne können zusammen mit den Begründungen bei der Stadt Oelde (u.a. über die städtische Homepage Link von jedermann eingesehen werden.

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