- Rathaus
- Bürgerservice
- Verwaltung
- Stadtentwicklung
- Veröffentlichungen
- Politik
- Finanzen
- Karriere
- Standesamt
- Besondere Dienstleistungen
- Mängelmelder
- Neubürger
- Ortsrecht
- Leben in Oelde
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Erziehung und Familie
- Soziales, Familien & Senioren
- Bauen, Mieten & Wohnen
- Sportanlagen und Bäder
- Umwelt & Klimaschutz
- Klimaschutz
- Nachrichten
- Klimaschutzpreis 2023
- Lebensraum Oelde
- Energieberatung im Rathaus
- Klimaschutz bei städtischen Gebäuden
- Klimafreundlich unterwegs
- Bildung für Klein und Groß
- Klimaland
- Klimafolgenanpassung
- Förderprogramme der Stadt Oelde
- Förderung Dachbegrünung
- Förderung Retentionszisternen
- Hinweise für Architekt:innen und Bauherr:innen
- Beetpatenschaft
- Sanierungsleitfaden
- Stadtradeln 2024
- Pendlerportal
- Kommunale Wärmeplanung
- Kommunale Wärmeplanung
- Abfall
- Abwasser
- Klimaschutz
- Vereine
- Lesen, Lernen & Löschen
- Ortsteile
- 100 Jahre Schwester Petra
- jüdische Gemeinde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Durchführungsvertrag
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Träger einen Vertrag zur Umsetzung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes sowie zur Regelung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch BauGB.Ortsrecht
§§ 11 und 12 BauGB
§ 8 KAG Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von KanalanschlussbeiträgenErforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen werden im Einzelfall mit dem Vorhabenträger abgeklärt.Kosten
Die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Vertrages entstehenden Kosten werden als Pauschale festgesetzt und vertraglich geregelt. Weitere Kosten, insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie dem Baugesetzbuch (BauGB), die im Zusammenhang mit der Erschließung eines Vertragsgebietes zu erheben sind, sind als wesentlicher Bestandteil eines Vertrages zu regeln.