Melderegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Sie suchen eine bestimmte Person aus Oelde?

    Das Bürgerbüro Oelde kann Ihnen eventuell durch eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person (vgl. § 44 ff. BMG). Es gibt zwei Arten der Auskunft

    • Einfache Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, ggf. der Hinweis „verstorben“.
    • Erweiterte Melderegisterauskunft (zu den vorgenannten Datenzusätzlich möglich: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners)

    Eine Melderegisterauskunft kann nur für einzelne Personen von jeder Person oder Institution beantragt werden.

    Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn der Nachfragende ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder ähnliches).

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz  (BMG)

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen.

    Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist das berechtigte Interesse  (durch weitere Unterlagen) nachzuweisen.
    Die Gebühren sind im Voraus zu begleichen und es muss ein Nachweis über die Zahlung eingereicht werden. 

  • Kosten

    11,00 € für eine einfache Melderegisterauskunft

    15,00 € für eine erweiterte Melderegisterauskunft

    6,00 € für Auskünfte über den automatisierten Abruf

    5,00 € für manuelle Nacharbeitung nach vorherigem erfolglosen automatisierten Abruf

    _______________________________________________________________________________

    Die Gebühr ist für jede Anfrage fällig, auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird.

    Bei persönlicher Vorsprache (nur mit vorheriger Terminvereinbarung) ist die Zahlung bar oder mit EC-Karte möglich.

    Über den Online-Service- einfache automatisierte Melderegisterauskunft ist die Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal möglich.

    Bei schriftlichen Anfragen muss die Gebühr vorab überwiesen und zwingend der Zahlungsbeleg beigefügt werden (Schecks werden nicht angenommen).

     

     

    Bitte verwenden Sie für die Überweisung folgende Daten mit dem

    Verwendungszweck (immer angeben): 121412-330 und Name des Antragstellers

    Empfänger

    Stadtkasse Oelde

    Stadtkasse Oelde

    IBAN

    DE52 4005 0150 0042 0019 66

    DE29 4036 1906 7333 4950 00

    BIC

    WELADED1MST

    GENODEM1IBB

    Bank

    Sparkasse Münsterland-Ost

    Volksbank im Münsterland eG

     

    Vor der Auskunftserteilung muss die entsprechende Gebühr eingegangen bzw. beglichen sein.

  • Anträge / Formulare

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