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Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden kann beim Bürgerbüro erfolgen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn erteilt; die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 2 Wochen. Sofern das Führungszeugnis an eine Behörde gesandt werden soll, geben Sie bei Antragstellung die Anschrift dieser Behörde an. Der Versand erfolgt dann direkt dorthin.
Führungszeugnisse:
- Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird
- Belegart O bzw. OG – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
- Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen
- Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag ist der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.Erforderliche Unterlagen
Kosten
Was sollte ich noch wissen?