Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung


    Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden.
    Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten online. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.


Zuständige Abteilungen

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