Meldebescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen (z.B. Fahrzeuganmeldungen, Anträge an das Versorgungsamt) können Sie eine Meldebescheinigung erhalten. Zur Beantragung ist die Vorlage des Ausweisdokumentes/Personalausweises notwendig.

    Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich:

     

    einfache Meldebescheinigung

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung



    erweiterte Meldebescheinigung

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    zusätzlich auf Antrag wählbar

    • Frühere Namen
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    • Geschlecht
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum
    • Familienstand
    • Ehegatte oder Lebenspartner
    • Minderjährige Kinder
    • Gesetzlicher Vertreter
    • Personaldokumente
    • Lebensnachweis

     

     

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die Meldebescheinigung postalisch zugestellt (ca. 3-5 Werktage).

    Bitte beachten Sie, dass gebührenfreie Meldebescheinigungen nicht online beantragt werden können. Diese können nur unter Vorlage entsprechender Nachweise in der zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

    • 18 Bundesmeldegesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument/Personalausweis (Online mit Ausweis APP)
    • Ggf. Nachweise für Gebührenfreiheit
  • Kosten

    9,00 EUR

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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