Alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren können nun die generellen Impfangebote im Impfzentrum des Kreises, in den Praxen der Kinder- und Jugendärzte sowie der Hausärzte oder am Impfmobil des Kreises wahrnehmen.
NRW setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.