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Grundsteuerhebesätze unverändert
Die Hebesätze für die Grundsteuer der Stadt Oelde bleiben unverändert. In der gestrigen Sondersitzung sprach sich zwar eine Mehrheit dafür aus, künftig einheitliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke zu erheben. Über deren Höhe konnte aber keine Einigung erzielt werden, so dass es bei der Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken bleibt.
Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner gestrigen Sondersitzung zwar mehrheitlich die Rückkehr zu einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz beschlossen, eine Einigung auf die konkrete Höhe des Hebesatzes kam jedoch nicht zustande.
Weil die Festlegung des Hebesatzes zur Änderung der Satzung unabdingbar ist, hat die bisherige Fassung der Satzung weiterhin Bestand. Damit bleibt es - zumindest vorerst – bei differenzierten Hebesätzen in Oelde in unveränderter Höhe.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Rat differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (überwiegend Gewerbeobjekte) mehrheitlich beschlossen. Bereits zu diesem Zeitpunkt machte die Verwaltung auf die möglichen rechtlichen und finanziellen Risiken aufmerksam.
Für die Erhebung der Grundsteuer in diesem Jahr empfahl die Verwaltung die Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das wegen des Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit die Grundsteuererhebung mehrerer Ruhrgebiets-Kommunen für rechtwidrig erklärt hatte. Die ausgeurteilten Fälle sind zwar noch nicht rechtskräftig. Sollte die Auffassung des VG Gelsenkirchen aber höchstrichterlich bestätigt werden, drohen der Stadt Oelde Steuerausfälle von bis zu 2,6 Millionen Euro jährlich.
In der gestrigen zweigeteilten Abstimmung sprach sich der Rat zunächst mehrheitlich für die Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen aus, lehnte dann jedoch sowohl den Antrag der SPD-Fraktion, einen erhöhten Hebesatz auf 842 v.H. festzusetzen, als auch den Verwaltungsvorschlag mit einem Hebesatz von 792 v.H. ab.
Damit gilt die aktuelle Satzung mit den differenzierten Hebesätzen für die Grundsteuer B 1 Wohngrundstücke in Höhe von 647 v.H. und die Grundsteuer B 2 Nichtwohngrundstücke in Höhe von 1190 v.H. zunächst fort.
Wir werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 auf der Grundlage der aktuellen Satzung, also mit differenzierten Hebesätzen, erlassen. Die Stadt Oelde ist gesetzlich verpflichtet, den ersten Steuerlauf am 15. Februar durchzuführen. Dieses ist nur auf der Grundlage erlassener Steuerbescheide möglich,
so Nadine Steinerberg, Fachdienstleiterin Finanzen bei der Stadt Oelde.
Sollte sich der Rat der Stadt Oelde bis zur Jahresmitte noch auf einen einheitlichen Hebesatz einigen, müssten die rund 12.000 Grundsteuerbescheide aufgehoben und erneut erlassen werden.

