Reisen in Risikogebiete

Der Kreis Warendorf informiert Arbeitgeber in einem Flyer zum Thema Reiserückkehrer. Dabei geht es darum, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden.
Vor touristischen Reisen, Verwandtenbesuchen im Ausland oder Dienstreisen sollten sich Reisende über Hinweise und Regelungen der Zielländer beim Robert-Koch-Institut und dem Auswärtigen Amt informieren. Dies dient dem Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit von Familie und Arbeitskollegen.


Reisen in Risikogebiete

Wenn Reisen in Risikogebiete unternommen werden, kann dies arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen haben. So müssten Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne begeben müssen, zunächst
Überstunden oder Urlaubstage abfeiern. Sind diese nicht vorhanden, könnten Arbeitnehmer in den
unbezahlten Urlaub geschickt werden.


Coronaeinreiseverordnung

In Nordrhein-Westfalen gilt für Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO). Hier ist geregelt, dass Personen, die aus dem Ausland in das Land NRW einreisen und sich während der vorangegangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich sofort und direkt nach der Einreise in Quarantäne zu begeben. Es ist zudem Pflicht, sich umgehend
beim Gesundheitsamt zu melden (Telefon für den Kreis Warendorf: 02581/53-5555).

 Weitere Infos dazu hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html
Wichtige Informationen zur Coronaeinreiseverordnung gibt es unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen


Bürgerhotline für allgemeine Fragen zu Corona

Der Kreis Warendorf hat weiterhin seine Bürgerhotline geschaltet. Die Telefonnummer lautet:
02581/53-5555. Dieses Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr und am Wochenende in der Zeit von 10 bis 14 Uhr besetzt.

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