Lockerungen  aufgrund der Corona-Schutzverordnung NRW

Die Aktualisierung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes bringt einige Änderungen mit sich. Insbesondere die Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen. 
Dabei gilt eine maximale Verkaufsfläche von 800 qm.  Eine Reduzierung der Fläche (etwa durch die Beschränkung auf einen  Teil der Verkaufsfläche)  ist  nach der Verordnung nicht zulässig. 

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Veränderungen, die ab der kommenden  Woche gelten werden: 

Veränderungen
Unverändert  bleibt u.a.
Dringende Empfehlung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen 
Kontaktsperre bleibt bestehen
Freiwilliger Unterrichtsbeginn für  Abschlussklassen (TMG ab Donnerstag, 23. April, Gesamtschule ab Montag, 27. April)
Unterricht für sonstige Klassen sowie in Grundschulen nicht vor dem 4. Mai

Notbetreuung in Kitas  & OGS ab 23. April ausgeweitet

Kitas und OGS bleiben bis 4. Mai geschlossen
Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis 800 qm, Autohäusern, Fahrradhandel, Buchhandel & MöbelhäusernGastronomie bleibt geschlossen
Vier-Jahreszeiten-Park öffnet ab Donnerstag, 23. April Spielplätze im Park, Kindermuseum und Gläserne Küche bleiben geschlossen 
Stadtbibliothek prüft eine zeitnahe Öffnung 
Rathaus bleibt geschlossen (telef. & per E-Mail erreichbar, besondere Dienstleistungen)
Großveranstaltungen bis 31. August verboten (u.a. Schützenfeste, Konzerte) 
Volkshochschule bleibt geschlossen 
AWG-Wertstoffhöfe  öffnen ab Montag, 20. April (Weitere Infos, u.a. Sicherheitsvorkehrungen)Gottesdienste / religiöse Zusammenkünfte  bleiben  untersagt 
Wochenmarkt (Sortimentsbeschränkung aufgehoben, u.a. Textilien wieder möglich)Sportanlagen  & Spielplätze bleiben geschlossen 

Gesamte Übersicht  der Einschränkungen

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