Löschungsbewilligung von städtischen Grundbuchrechten

  • Kurztext

    Eine Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung der Stadt (oder z.B. einer Bank) an das Grundbuchamt, dass eine Belastung im Grundbuch gelöscht werden soll, wie beispielsweise eine Rückauflassungvormerkung, Grundschuld etc. Sie ist ein notwendiger Nachweis dafür, dass der Berechtigte mit der Aufhebung des Rechts einverstanden ist, damit das Grundbuchamt die Löschung vornehmen kann. 

  • Kosten

    Die Verwaltungsgebühr für Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch der Stadt Oelde vom 09.07.2025 in der zurzeit gültigen Fassung

     

     Tarif-Nr.

     Gegenstand

     Gebühr

     4.

    Löschungsbewilligung

    je angefangene halbe Stunde 

     25,-- EUR

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