- Rathaus
- Leben in Oelde
- Wirtschaftsförderung
- Freizeit & Tourismus
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Kurztext
Die Gemeinde hat das Recht, Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets zuerst zu kaufen. Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde die Flächen für öffentliche Zwecke oder die Umsetzung der Planung erhält. Die Antragsstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erfolgt in den meisten Fällen über das Notariat.
Rechtsgrundlage
§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Allgemeines Vorkaufsrecht
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für das Zeugnis nach § 24 ff. BauGB beträgt gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde vom 09.07.2025 in der zurzeit gültigen Fassung
Tarif-Nr.
Gegenstand
Gebühr
4.
Vorkaufsrechte nach BauGB
je angefangene halbe Stunde
25,-- EUR
Bearbeitungsdauer
Die Gemeinde hat gemäß § 28 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will.