Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

  • Kurztext

    Die Gemeinde hat das Recht, Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets zuerst zu kaufen. Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde die Flächen für öffentliche Zwecke oder die Umsetzung der Planung erhält. Die Antragsstellung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erfolgt in den meisten Fällen über das Notariat. 

  • Rechtsgrundlage

    § 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) Allgemeines Vorkaufsrecht

  • Kosten

    Die Verwaltungsgebühr für das Zeugnis nach § 24 ff. BauGB beträgt gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde vom 09.07.2025 in der zurzeit gültigen Fassung

     

     Tarif-Nr.

     Gegenstand

     Gebühr

     4.

    Vorkaufsrechte nach BauGB

    je angefangene halbe Stunde 

     25,-- EUR

  • Bearbeitungsdauer

    Die Gemeinde hat gemäß § 28 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben will. 

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