Übermäßige Straßenbenutzung gem. § 29 StVO

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Oelde, Fachdienst Ordnungswesen/Standesamt, ist zuständig für die übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO im Stadtgebiet Oelde.

    Die Erlaubnis soll zum einen die Sicherheit der beteiligten Personen und Besuchern der Veranstaltung im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Somit kann er sicher an der Veranstaltung vorbeigeführt werden.
    Sie wird immer dann erforderlich, wenn für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sollen.
    In der Regel wird eine Erlaubnis auf übermäßige Straßenbenutzung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45  StVO ggü. den Straßenbaulastträgern verbunden.
    Die Erteilung der Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.

     


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