Bewohnerparkausweise

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Oelde, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist zuständig für die Ausstellung von Anwohnersonderparkausweisen für Straßen mit erheblichem Parkraummangel im Stadtgebiet Oelde (§ 45 Abs. 1b StVO).

    Bewohnerparkausweise ermächtigen Anwohner bestimmter Straßen, ihr Fahrzeug trotz Haltverbot dort zu parken.
    Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie in der Straße Ihren Wohnsitz haben und Halter des jeweiligen Fahrzeuges sind. Weichen Fahrzeughalter und -besitzer voneinander ab, so ist zu belegen, dass das Fahrzeug regulär durch die dort wohnende Person genutzt wird.


    Straßen mit der Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis:

    • Bultstraße, Hausnr. 17-40
    • Eickhoff-Lehmwall
    • Kleygarten
    • Schmale Gasse
    • Simmeriss
    • Wilhelmstraße

     


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