Straßenausbaubeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Oelde erhebt Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz KAG i.V.m. der Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 29.09.1982 in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Beiträge werden für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhoben. Die Kosten der Maßnahme werden entsprechend des in der Satzung festgelegten Schlüssels auf die Grundstückseigentümer und die Stadt Oelde verteilt.


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