Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    • Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen, Tagesgruppen und bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in Form von Pflegesätzen und Fachleistungsstunden
    • Heranziehung zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung bei Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern
    • Geltendmachung von Kostenerstattungsanspüchen
    • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten
    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung unter Vereinbarung eines Termins vorab.
     

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kostenverordnung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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  • Allgemein

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