Beurkundungen

  • Kurztext

    Der Fachdienst bietet kostenfreie Beurkundungen für Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsvereinbarungen und die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge an. Eltern, die gemeinsam die elterliche Sorge wünschen, können eine Sorgeerklärung abgeben, die entweder gemeinsam oder einzeln beurkundet werden kann, wobei die Vaterschaft geklärt sein muss. Fehlt eine Sorgeerklärung bei nicht verheirateten Eltern, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, wofür ein entsprechender Nachweis beim Jugendamt beantragt werden kann.

  • Leistungsbeschreibung

    Beurkundungen
    Wir beurkunden kostenfrei u.a.:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
    • Unterhaltsverpflichtung
    • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.


    Um genug Zeit für eine individuelle Beratung und Beurkundung zu haben, empfiehlt es sich, frühzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    Sorgerecht
    Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht einvernehmlich wünschen, können sie eine so genannte „Sorgeerklärung“ abgeben. Das geht auch, wenn sie nicht zusammen leben.
    Die Sorgeerklärungen der Mutter und des Vaters können zusammen oder auch einzeln beurkundet werden.
    Diese Beurkundung ist nur bei einem Notar oder beim Fachdienst Jugendamt möglich, auch schon vor der Geburt des Kindes. Allerdings ist das Sorgerecht des Vaters an die verbindlich geklärte Vaterschaft gebunden.
    Geben die Eltern die Sorgeerklärung ab, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss immer das Familiengericht entscheiden. Das gilt auch dann, wenn sich Mutter und Vater darüber einig sind.

    Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein.
    Wer das alleinige Sorgerecht hat, benötigt hierüber einen Nachweis, um zum Beispiel einen Kinderausweis zu beantragen. Diesen Nachweis, auch Negativbescheinigung  genannt, stellt der Fachdienst Jugendamt aus.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten
  • Kosten

    Die Leistungen sind für Sie gebührenfrei.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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