Gaststättenkonzession

  • Leistungsbeschreibung

    Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

    Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren.  Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.

    Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.
     

    Rechtsgrundlagen allgemein

    § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.