Gewerbean-, um-, abmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer darf ein Gewerbe anmelden?
    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
     
    Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden?
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dieses der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
     
    Sie haben die Möglichkeit Ihre Gewerbeanzeige vollelektronisch zu erstatten.
    Nutzen Sie dazu gerne den folgenden Link zum Wirtschafts-Service-Portale des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Anträge auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Auch eine Übermittlung der Meldungen per E-Mail ist unter gewerbe@oelde.de möglich.
     
    Formulare zum Download:

    GewA1 Gewerbeanmeldung:

    Vordruck Gewerbeanmeldung

    GewA2 Gewerbeummeldung:

    Vordruck Gewerbeummeldung 

    GewA3 Gewerbeabmeldung:

    Vordruck Gewerbeabmeldung 

    Gewerbeanmeldung Beiblatt:

    Beiblatt Gewerbe


    Weitergehende Informationen zur Gewerbeanmeldung, zur Unternehmensgründung, der Finanzierung sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch hier: http://www.startercenter.nrw.de/index.html



    Rechtsgrundlage
    § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • evtl. Handelsregisterauszug oder GbR-Vertrag
    • ggf. Gewerbeerlaubnis (z.B. bei Maklern etc.)
    • ggf. Handwerkskarte bzw. Eintragung in die Handwerksrolle
  • Kosten

    Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter/innen von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind 26 EUR
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter/in von Personengesellschaften sind 33 EUR
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter/in bei juristischen Personen 13 EUR

    und kann in bar oder bargeldlos vor Ort bezahlt werden.

    Sollten Sie die Gewerbemeldungen online oder auf dem Postweg übermitteln, erhalten Sie eine Kostenbescheid.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.