Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Oelde, Fachdienst Ordnungswesen/Standesamt, ist zuständig für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO im Stadtgebiet Oelde.
    Die Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
    Eine verkehrsbehördliche Anordnung ist immer dann erforderlich, wenn die Baumaßnahme in den Straßenraum hineinragt oder sich die Arbeiten auf Rad- oder Gehwege auswirken. Hierzu zählen auch Lagerflächen o. Ä. im öffentlichen Verkehrsraum.
    Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.

     


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