Grundsicherung für Ukrainer


(Pressemitteilung des Kreises)

Aus der Ukraine vertriebene Menschen sollen voraussichtlich vom 1. Juni 2022 an Leistungen der Grundsicherung (SGB II bzw. SGB XII) erhalten. Das haben Bund und Länder am 7. April 2022 vereinbart. Bisher erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Man spricht dabei von einem Rechtskreiswechsel.

Danach können alle Schutzsuchenden vom 1. Juni an Leistungen der Grundsicherung (nach dem SGB II bzw. SGB XII) erhalten, wenn eine Eintragung ins Ausländerzentralregister (AZR) erfolgt ist und eine Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde ausgestellt wurde. Dies betrifft aktuell rund 680 Menschen im Kreis Warendorf.

Die Zeitschiene bis zur Umsetzung am 1. Juni 2022 ist eng gefasst. Das Jobcenter des Kreises Warendorf wird bereits im Vorfeld einen Infobrief an alle betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine versenden. In diesem finden sich neben aktuellen Antragsunterlagen auch Informationen zu Ansprechpartnern und Anlaufstellen.

„Das Jobcenter des Kreises Warendorf hat nach der Entscheidung sofort reagiert und sich auf die anstehende Aufgabe für schutzsuchende Menschen gut vorbereitet. Wir möchten den Schutzsuchenden frühzeitig die Möglichkeit geben, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und diese pünktlich zu erhalten“, unterstreicht Sozialdezernentin Brigitte Klausmeier.

 „Die Schutzsuchenden aus der Ukraine sollen schnellstmöglich mit den ihnen zustehenden Leistungen versorgt werden. Neben den geldwerten Leistungen ist es uns zudem vorrangig wichtig, dass zunächst der humanitäre Zweck im Vordergrund stehen soll“, führt Jobcenterleiter Dr. Ansgar Seidel weiter aus.

Dazu wird mit dem Kompetenzteam Migration ein bewährtes Modell wieder aktiviert, das bereits während des Flüchtlingszustroms im Jahre 2016 entstand. Die Bündelung von Fachkompetenz zu den Themen Spracherwerb, Integration und Unterstützung von Geflüchteten steht dabei im Mittelpunkt.

 

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