Fragen & Antworten


Wir erhalten in diesen Tagen zahlreiche Anfragen von Oelder Bürgerinnen und Bürgern. Die Antworten auf die häufigsten Fragen stellen wir an dieser Stelle bereit. Auch Informationen zu den zu erwartenden Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene (u.a. zum rechtlichen Status der eintreffenden Kriegsvertriebenen, Aufenthaltsrecht) werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.


  • Wann werden die ersten Geflüchteten aus der Ukraine in Oelde eintreffen?

    Zu Zuweisungen von Geflüchteten im Rahmen der angestrebten bundesweiten Verteilung liegen der Stadt Oelde aktuell noch keine Informationen vor. Derzeit wird eine koordinierte Zuweisung auf Bundes- und Landesebene vorbereitet.    Erste Geflüchtete sind bereits über private Kontakte  außerhalb dieses Verfahrens von Verwandten, Freunden und Ehrenamtlichen in Oelde aufgenommen worden. 

  • Wie kann ich helfen?

  • Ich möchte vorübergehend ein Zimmer für Geflüchtete anbieten. Ich möchte eine Wohnung dauerhaft vermieten. An wen kann ich mich wenden? 

    Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein Zimmer vorübergehend oder eine Wohnung dauerhaft zur Verfügung stellen können.
    Die eingehenden Angebote werden zentral erfasst. Wir kommen auf Ihr Angebot zurück,  sobald konkreter Bedarf entsteht. 


    Bei Fragen werden Sie sich bitte an:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Ich möchte einen ukrainischen Staatsbürger aufnehmen. Was ist in diesem Kontext wichtig? 

    Visum-Pflicht
    Ukrainerinnen und Ukrainer können sich ohne Visum 90 Tage in Deutschland aufhalten.  Weitere Informationen

    Versorgung der Geflüchteten
    Massenzustrom-Richtlinie

    Auf der Grundlage des EU-Beschlusses werden derzeit die konkreten Regelungen auf Bundesebene vorbereitet. Vorgesehen ist ein Anspruch auf Sozialleistungen,  Krankenversicherungsschutz sowie  freier Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem.  

    Anmeldung
    Bei der Ausländerbehörde
    Die Geflüchteten  werden gebeten, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde    (Kreis Warendorf)  anzumelden.   


    Im städtischen Bürgerbüro
    Eine melderechtliche Erfassung / Anmeldung beim Bürgerbüro  der Stadt Oelde  ist während der ersten 90 Tage des Aufenthalts nicht erforderlich, ist aber gleichwohl sinnvoll, wenn ein längerer Aufenthalt vorgesehen ist. 

  • Können sich ukrainische Staatbürger ohne Visum in Deutschland aufhalten?

    Ukrainerinnen und Ukrainer können sich ohne Visum 90 Tage in Deutschland aufhalten.
    Eine Aufnahme der Geflüchteten ist im Rahmen der neuen Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene vorgesehen. Die Regelungen zur Umsetzung werden in Kürze bekannt gegeben. 

  • Welche städtischen Unterbringungsmöglichkeiten gibt es?

    Die Regelkapazitäten der Stadt Oelde von rund 200 Plätzen sind derzeit nahezu erschöpft. Notfallkapazitäten für rund 65 Personen können in den Einrichtungen realisiert werden.   Die 65 zusätzlichen Plätze (Notfallkapazitäten) sind  eine rechnerische Größe und in der Praxis nur unter größeren Umschichtungen/Verwerfungen realisierbar.
    Die Verwaltung entwickelt derzeit unterschiedliche Szenarien zur Unterbringung. 

    Zur aktuellen Situation
    Eine Sammelunterkunft wird derzeit saniert und steht erst in den kommenden Monaten wieder zur Verfügung. Die Stadt Oelde hat kürzlich ein weiteres Wohngebäude erworben und wird in den kommenden Monaten Mobilhäuser errichten. Diese Ausweitung der Kapazitäten erfolgte jedoch unter Berücksichtigung der bereits in Oelde lebenden Flüchtlinge.   In jedem Fall wird zusätzlicher, auch kurzfristig bereitstehender Wohnraum benötigt.

  • Wie wird die Hilfe in Oelde organisiert?

    Die Verwaltung bereitet derzeit Unterbringungsmöglichkeiten vor.
    Die weitere, äußerst dynamische Entwicklung wird von einem Arbeitskreis mit Vertretern von Politik und Verwaltung eng begleitet. 

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