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Verzehr auf dem Wochenmarkt nicht gestattet


Der Verzehr von Speisen auf dem Wochenmarkt ist  aufgrund der Regelungen in der NRW-Coronaschutzverordnung nicht möglich. Darauf weist die Stadt Oelde  jetzt noch einmal hin.

Die Corona-Schutzverordnung NRW schreibt das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes auf Wochenmärkten bereits seit dem 27. April zwingend vor. Damit ist der Vor-Ort-Verzehr von Speisen und Getränken dort faktisch ausgeschlossen. Neu ist seit dem 1. September, dass Verstöße mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden müssen. Daher appelliert die Stadt Oelde an die Marktbesucher erneut, die Maskenpflicht einzuhalten und den auf dem Markt gekauften Imbiss außerhalb des Marktbereichs zu verzehren.

In der unmittelbar an den Markt angrenzenden Außengastronomie gelten nach der Verordnung andere Regeln: Gäste, die dort auf festen Sitzplätzen sitzen und registriert werden, müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, weil hier die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden kann.

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