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Kreis Warendorf als Risikogebiet eingestuft


Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) von 52,5 am heutigen Samstag, 17.10.2020, wird der Kreis Warendorf nun doch als Risikogebiet eingestuft.

Damit gelten nach der neuen Coronaschutzverordnung in der ab dem 17.10.2020 gültigen Fassung und der am 17.10.2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf folgende zusätzliche Einschränkungen für den gesamten Kreis Warendorf:

 Die zulässige Gruppengröße nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 (allgemeine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, auch in der Gastronomie) beträgt höchstens fünf Personen,

  • Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 13 sowie Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig,
  • es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen, soweit dies nicht mit der Tätigkeit (zum Beispiel als Moderator, Vortragender) unvereinbar ist, sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen,
  • der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig,
  • ab Montag, 19.10.2020, dürfen an Festen aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen.

 Aktuelle Coronaschutzverordnung:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf

 Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf:

https://www.kreis-warendorf.de/fileadmin/amtsblatt-ocr/2020/Amtsblatt-51-2020.pdf

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