Pressemitteilungen

NRW-Landesregierung passt Coronaschutzverordnung zum 23. März an


Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte mit sofortiger Wirkung die Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutete, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr galt und das Erfordernis der Terminbuchung entfiel. (Aktenzeichen:  13 B 252/21.NE)

Die Pressemitteilung des OVG Münster finden Sie   hier.

Nach dem o.a. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 13 B 252/21.NE) hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung mit Wirkung vom 23. März 2021 angepasst.
Terminbuchungen sind demnach nun u.a. auch für Buchhandlungen und  Schreibwarengeschäfte erforderlich.

Weitere Hinweise finden Sie hier.

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