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Gebührensenkung geplant  


Dieses sieht der Vorschlag der Verwaltung vor, der in der Sitzung des Finanzausschusses am kommenden Montag beraten wird. Dann stehen die Gebühren auf der Tagesordnung. 

Da im Gebührenhaushalt noch Gebührenüberhänge aus Vorjahren vorhanden sind, können Kostensteigerungen in vielen Bereichen -  insbesondere im Bereich der Deponieentgelte für die Abfallentsorgung - aufgefangen werden. Das führt erfreulicher Weise dazu, dass die Gebühren für Abfall, Schmutz- und Regenwasser auch 2020 zum wiederholten Mal geringfügig gesenkt werden können. 

Damit kann es zur Gebührensenkung für Familie Mustermann kommen, obwohl gleich zwei Gebührenarten neu einzuführen sind. Dabei handelt es sich um die Winterdienstgebühr und die Gewässerunterhaltungsgebühr, die aufgrund gesetzlicher Änderungen und Gerichtsurteile erstmals zu kalkulieren waren.

Die im Rahmen der Entwässerung flächendeckend für alle Grundbesitzer neu zu erhebende Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt dem Gebührenvorschlag nach künftig rund 1,49 € je ar versiegelter Grundstücksfläche und 0,016 € je ar unversiegelter Fläche. Für Familie Mustermann mit 150 m² versiegelter und 400 m² unversiegelter Grundstücksfläche ergibt sich daraus zwar eine Zusatzbelastung von 2,29 € im Jahr. Diese würde im Regelfall

vollständig durch die zugleich sinkende Schmutz- und Regenwassergebühren aufgefangen werden, so dass insgesamt die spürbare Gebührenentlastung verbliebe.

Sinken soll auch die Straßenreinigungsgebühr. Da erstmals nun alle Straßenanlieger der gereinigten Straßen erfasst wurden und damit die Gebühren nun gerecht auf alle von der Straßenreinigung Begünstigten verteilt werden sollen, sinkt die Gebühr je Frontmeter von bisher 2,61 € um 69 Cent auf nun neu 1,92 €. Ebenfalls sinken soll die Straßenreinigungsgebühr für die Grundstücke in der Fußgängerzone.

Die neu einzuführende Winterdienstgebühr für den Winterdienst (nur Anteil Fahrbahn und die zur Fahrbahn gehörenden Radwege – ohne Außenbereiche außerhalb geschlossener Ortschaften) auf wichtigen Hauptverkehrsstraßen und den Zubringerstraßen zu Schulen, Kindergärten und dem Krankenhaus soll künftig 0,68 € je Frontmeter betragen, in der Fußgängerzone mit dem höheren Winterreinigungsaufwand 0,77 € je Frontmeter.

Die von der Stadt ermittelte Gebühr berücksichtigt dabei schon eine Ermäßigung für die Mitnutzung der Straßen durch die Allgemeinheit. In vielen Fällen kompensiert damit die Ermäßigung bei den Straßenreinigungsgebühren vollständig die neue Winterdienstgebühr.

Die Gebühren für Wochenmarkt, Kleinkläranlagen sowie den Rettungsdienst sollen nach dem Verwaltungsvorschlag unverändert bleiben. In der Finanzausschusssitzung wird auch die Gebührenkalkulation für den Friedhof in Lette vorgestellt.

Nach der Vorberatung im Finanzausschuss obliegt es dem Rat der Stadt Oelde, die endgütige Entscheidung über die Gebührenhöhe zu treffen.

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