Pressemitteilungen

Einzelhandelsgeschäfte schließen ab heute


Gestern gegen 23.00 Uhr hat das Land NRW einen aktualisierten Erlass veröffentlicht, der die Inhalte zur Schließung des Einzelhandels enthielt. Die Stadt Oelde hat die Einzelhandelsunternehmen heute morgen per E-Mail vorab davon in Kenntnis gesetzt  und  informiert aktuell die Geschäftsinhaber auch persönlich. 

Die Anpassung der gestrigen Allgemeinverfügung der Stadt wird in wenigen Stunden veröffentlicht.


Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte als die nachfolgend aufgeführten haben ab sofort zu schließen: 

  • Noch geöffnet bleiben dürfen:

    • Lebensmittelgeschäfte
    • Wochenmärkte
    • Abhol- und Lieferdienste
    • Getränkemärkte
    • Apotheken
    • Sanitätshäuser
    • Drogerien
    • Tankstellen
    • Banken & Sparkassen
    • Poststellen
    • Frisöre
    • Reinigungen  & Waschsalons
    • Zeitungsverkauf
    • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
    • Großhandel
  • Sonntagsöffnung 

    Nachfolgende Geschäfte können ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen
    (das gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag) 

    • Lebensmittelgeschäfte
    • Wochenmärkte
    • Abhol- und Lieferdienste
    • Apotheken
    • Geschäfts des Großhandels
  • Sicherheitsmaßnahmen

    Erforderliche  Sicherheitsmaßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sind durch die Verkaufsstellen vorzunehmen. 

  • Einzelhandel & Dienstleistungen

    Während die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit den vorgenannten Ausnahmen untersagt ist, ist das Erbringen von  Dienstleistungen weiterhin  zulässig.  

    • Versicherungsbüros
    • Reisebüros


    Einzelhandelsgeschäfte, die  auch Dienstleistungen anbieten, müssen sich ab sofort auf das Erbringen dieser Dienstleistungen beschränken: 

    •  Der Zweiradhändler muss seinen Verkauf einstellen, darf aber den Reparaturservice weiterführen.
    • Das Gardinengeschäft muss seinen Verkauf einstellen, kann aber seinen Service beim Kunden weiterführen.
    • Die Schreibwarenhandlung mit Poststelle muss den Schreibwarenverkauf einstellen, darf die Poststelle weiterführen.
    • Autohäuser müssen den Verkauf einstellen, können aber die Reparaturen weiterführen.
    • Optiker dürfen keine Brillen mehr frei verkaufen, können aber die Brillenverordnungen weiterführen.
    • Der Elektrohandel ist einzustellen, die Installation, der Service beim Kunden kann weitergeführt werden.

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