Pressemitteilungen

Landesinzidenz über 10  


Die Inzidenz des Landes NRW liegt seit dem 17. Juli über dem Wert von 10. 

Ab Montag, 26. Juli, befindet sich das Bundesland deshalb nicht mehr in der Inzidenzstufe 0, sondern in Stufe 1. Die Auswirkungen davon betreffen auch den Kreis Warendorf, obwohl hier die Inzidenz weiterhin stabil unter 10 liegt. Heute bei 6,8.

Zehn Neuinfektionen mit dem Coronavirus meldet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Freitag (23. Juli). Da im Vergleich zum Vortag zwei weitere Personen wieder gesund sind, gelten 40 (Vortag: 32) Menschen als akut mit dem Coronavirus infiziert. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März des vergangenen Jahres liegt bei 11.768 (Vortag: 11.758). Davon gelten 11.478 (Vortag: 11.476) als wieder gesundet. Unverändert 250 Menschen sind in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.

In Oelde  gab es eine Gesundmeldung, was zu 10 aktiven Coronafällen  und einer Sieben-Tage-Inzidenz von 13,7 führt.

Die Änderungen im Überblick:

Maskenpflicht

Medizinische Masken in Innenräumen müssen nun wieder verpflichtend in Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sowie Zoologischen Gärten und Tierparks getragen werden.

Auch in Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung, in öffentlichen Gebäuden – soweit diese auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind – sowie beim Friseur und anderen Dienstleistungen, Handwerksleistungen oder Ausbildungen ohne Einhaltung des Mindestabstands ist eine medizinische Maske nun in Innenräumen wieder Pflicht.

„Kurz gesagt müssen in nicht privaten geschlossenen Räumen und Fahrzeugen nun grundsätzlich wieder medizinische Gesichtsmasken getragen werden“, fasst der stellvertretende Krisenstabsleiter Ralf Holtstiege zusammen.

Discos

Der Betrieb von Clubs, Discotheken usw. ist nur zulässig im Freien für bis zu 250 Personen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit.

Volksfeste

Volksfeste, Stadt-, Dorf-, Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen dürfen derzeit nicht stattfinden.

Gastronomie

In der Innengastronomie  muss die Rückverfolgbarkeit gesichert sein. Kundinnen und Kunden müssen nun auch wieder im Innenbereich Masken tragen und dürfen sie erst am Tisch ablegen.

 

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