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Schottergärten nicht  mehr zulässig


Die neue Vorgartensatzung der Stadt Oelde ist am 14.09.2022 in Kraft getreten. Anlass zur Überarbeitung war eine Novellierung der NRW-Baugesetzgebung. So sind Eigentümer*innen verpflichtet, ihre Vorgärten wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sowie zu begrünen oder zu bepflanzen. 

Diese Vorgaben bedeuten ein klares Verbot für Schottergärten und gelten gleichermaßen für Vorgärten von Neubau- und Bestandsgebäuden. Befestige Flächen, wie Stellplätze, Zufahrten und Zuwege, dürfen maximal 50 Prozent der Vorgartenfläche ausmachen.

Durch die Vorgabe zur Gestaltung der unbebauten Flächen möchten wir das historisch gewachsene und grüne Straßenbild in Oelde erhalten und den ökologischen Belangen des Städtebaus gerecht werden“, betont Thorsten Meer, Fachdienstleiter Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung.

Die neue Vorgartensatzung der Stadt Oelde sieht folgende Regelungen zur Gestaltung von Vorgärten vor:

  • Die zulässige Höhe von Einfriedungen, z. B. Hecken und Zäunen, darf 90 cm nicht überschreiten. Diese Höhe entspricht Normmaßen von handelsüblichen Zäunen zuzüglich Befestigung.
  • Sichtschutzblenden aus Kunststoff sind nicht zulässig. Eingesetzt werden können Alternativen, wie z. B. immergrünes Efeu oder andere Kletterpflanzen.
  • Stellplätze sind im Vorgarten nur zulässig, wenn die befestigte Fläche des Vorgartens - einschließlich Zufahrten und Zugänge - die Hälfte der Vorgartenfläche insgesamt nicht überschreitet.
  • Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Oberflächen herzustellen, z.B. mit Rassengittersteinen oder Dolomitsand. Asphalt, Beton, wasserundurchlässige Betonsteinpflaster oder vergleichbare Materialien sind nicht zulässig. Zudem sind die Festsetzungen der Stellplatzsatzung der Stadt Oelde zur Anzahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen zu beachten.

Neben der Vorgartensatzung sind für Häuslebauer auch die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans zu beachten.   Sollten dort weitergehende Formulierungen festgesetzt werden, so sind diese rechtlich bindend. 

Wir sind zunehmend mit enormen Niederschlägen und Hitzeperioden wie in diesem Jahr konfrontiert. Auch die Vorgärten können und müssen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag leisten. Sie können bei einer entsprechenden Gestaltung Niederschlag aufnehmen und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen“, begrüßt Klimaschutzmanagerin Stefanie Gröne die neuen Festsetzungen auf Landes- und kommunaler Ebene.  

Weitere Vorteile naturnaher Vorgärten

  • Naturnahe Vorgärten tragen zur Luftverbesserung in dichtbebauten Siedlungsgebieten bei. Die Pflanzen bilden durch Photosynthese Sauerstoff und binden Feinstaub aus der Luft.
  • Sie entlasten das Kanalsystem. Eine höhere Wasseraufnahmekapazität der Böden führt dazu, dass bei Starkregenereignissen ein Teil der Niederschläge im Boden versickert und somit das Gebäude vor einer möglichen Überflutung schützt.
  • Viele Insekten sind inzwischen vom Aussterben bedroht. Ein naturnaher Vorgarten schafft Lebensraum für unzählige Insekten, Vögel und Kleinsäuger.
  • Naturnahe Vorgärten reduzieren die Hitzeentwicklung. Ein bepflanzter Boden speichert Wasser, das über die Pflanzen verdunstet und somit für einen klimatischen Ausgleich sorgt.
  • Vorgärten tragen zu mehr Lebensqualität bei. Grüne Flächen im Siedlungsbereich bieten Erholungsraum, bauen Stress ab und können sich positiv auf die menschliche Psyche auswirken. 

Hintergrund: Was gilt als Vorgarten?

Als „Vorgärten“ gelten nicht mit Gebäuden überbaute Teile bebauter Grundstücke bis zu einer Tiefe von 3 m, die an Verkehrsflächen angrenzen.  

Bei Grundstücken, die an zwei Verkehrsflächen angrenzen, gilt die Fläche als Vorgarten bzw. Vorgartenfläche, über die die Haupterschließung des Grundstückes erfolgt. Bei Privatstraßen, die mehrere Grundstücke erschließen, gilt die erschließende Wegeparzelle als angrenzende Straßenverkehrsfläche.

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