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Nahwärme im Baugebiet Weitkamp II


Für das neue Wohnbaugebiet am Weitkamp soll ein Nahwärmenetz errichtet werden. Betreiber werden die Stadtwerke  Ostmünsterland  sein.  Das Nahwärmenetz soll das Neubaugebiet zukünftig auf klimafreundlichem Wege mit Wärme versorgen, die den geklärten Abwässern des nahegelegenen Klärwerks entzogen wird. Um das ehrgeizige Projekt umsetzen zu können, hat der Rat gestern einstimmig eine Anschluss- und Benutzungspflicht für die zukünftigen Häuslebauer beschlossen. 

Mit der Nahwärmeversorgung leisten wir einen weiteren wichtigen und innovativen Beitrag zum Klimaschutz. Wir betreten Neuland - haben mit den Stadtwerken Ostmünsterland jedoch einen Partner, der bereits Erfahrungen auf dem Gebiet gesammelt und zwei Projekte erfolgreich an den Start gebracht hat. Aus meiner Sicht ein absoluter Gewinn für beide Seiten. Ich bin sicher, dass auch die Bauherren von dem Konzept überzeugt sein werden und  die zukünftige klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung begrüßen.

zeigt sich Bürgermeisterin Karin Rodeheger überzeugt.

zeigt sich Bürgermeisterin Karin Rodeheger überzeugt.   Über die Anschluss- und Benutzungsverpflichtung soll sichergestellt werden, dass insgesamt mindestens 100 Häuser an das Nahwärmenetz angeschlossen werden - die Grundvoraussetzung für  die Bundes-Förderung des Projektes.

Wir werden rund 5 Mio. EUR in das Projekt investieren und erwarten eine Bundesförderung von rund 2 bis 2,5 Mio. EUR. Die heute beschlossene Anschluss- und Benutzungsverpflichtung ist zwar die Grundvoraussetzung zur Umsetzung des Projektes. Losgelöst von dieser Verpflichtung werden wir den zukünftigen Bauherren jedoch eine finanziell attraktive Lösung zur zukünftigen Wärmeversorgung anbieten können.

so SO-Geschäftsführer Rolf Berlemann.

Auf die Häuslebauer von Einfamilienhäusern kommen voraussichtlich Kosten von rund 14.000 EUR (Stand Mai 2022) zu. Dafür benötigen diese jedoch keine eigene Heizungsanlage.
Die Beispielsberechnungen, die SO-Mitarbeiter Constantin Krass  gestern Abend vorstellte, zeigten auf, dass die spätere Belieferung mit Nahwärme auch aus wirtschaftlichen Gründen für die Bauherren lohnenswert ist. 
Die Anschluss- und Benutzungsverpflichtung soll im Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und Bauherren festgelegt werden soll. 

Die gestrige Entscheidung des Rates ist eine der Grundvoraussetzungen für die  Entscheidung des  Aufsichtsrat der Stadtwerke Ostmünsterland, grünes Licht zur Umsetzung des Projektes zu geben. 

 Beschlussvorlage 

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