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Vorstellung der Planungen für das Neubaugebiet „Weitkamp II“


Eine Informationsveranstaltung für Bürger:innen zu den derzeitigen Planungen für das Neubaugebiet Weitkamp II veranstaltet die Stadt Oelde am Dienstag, den 03. Mai 2022, um 17:00 Uhr in der Aula der Gesamtschule in Oelde.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 „Weitkamp II“ und der 36. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche im Osten der Stadt Oelde zur Deckung des Wohnbedarfs überplant werden. Vorgesehen ist ein etwa elf Hektar großes Neubaugebiet, welches sich östlich an das bestehende Wohngebiet „Weitkamp“ anschließt. Das Neubaugebiet umfasst etwa 100 Baugrundstücke. Vorgesehen sind überwiegend klassische Einfamilien- oder Doppelhäuser, einige Grundstücke im Plangebiet sind für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Auch sind kleinflächige Grundstücke für Bungalows reserviert, um der hierfür gestiegenen Nachfrage dieser Wohnform nachzukommen.

Interessierte sind also am 3. Mai eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren, Fragen zu stellen sowie Hinweise und Anregungen zur Planung zu geben. Da das Neubaugebiet hohe ökologische Anforderungen erfüllen soll (z.B. Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen), sind neben städtischen Vertretern auch externe Ansprechpartner anwesend. Die Versammlung soll dazu dienen, die Planung vorzustellen, Anregungen entgegenzunehmen und den Planentwurf weiterzuentwickeln. Darüber hinaus besteht noch bis zum 15. Mai 2022 die Möglichkeit, Anregungen in schriftlicher oder während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung auch in mündlicher Form bei der Stadt Oelde vorzutragen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum auch online auf der Internetseite der Stadt Oelde unter https://www.o-sp.de/oelde/plan?L1=7&pid=44122 (Bebauungsplan) sowie unter https://www.o-sp.de/oelde/plan?L1=7&pid=44123 (Flächennutzungsplan) abgegeben werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine weitere Informationsveranstaltung für alle interessierten Bauwilligen vorgesehen.

Die Abstands- und Hygieneregeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung werden eingehalten. Eine 3G-Pflicht besteht für die Teilnehmer nicht, das Tragen einer medizinischen OP-Maske ist verpflichtend, auch eine FFP2-Maske ist zulässig.

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