Wir freuen uns über Ihren Entschluss, in Oelde heiraten zu wollen. Der Standesbeamte / die Standesbeamtinnen der Stadt Oelde sind gerne bereit, Ihnen dabei mit Rat und Tat zu helfen, damit dieser Tag zu einem unvergesslichen Ereignis in Ihrem Leben wird.
Grundsätzlich können Sie in Oelde an jedem Werktag während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes heiraten.
Zudem ist es möglich, an festgelegten Wochenenden im Monat (im Rathaus) sowie in Stromberg (Alte Vikarie) bzw. Lette (Heimathaus Lette) zu heiraten.
Seit dem 01.09.2020 sind die Termine für 2021 (außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) auf dieser Seite veröffentlicht.
Bitte sprechen Sie uns an, wir reservieren gerne einen Termin für Sie.
Candle-Light-Trauungen
Sondertermine 2021:
In diesem Jahr bieten wir erneut "Candle-Light-Trauungen" an.
Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung:
Alte Vikarie Stromberg
17.00 Uhr | 18.30 Uhr | 20.00 Uhr | |
Freitag, 19.11.2021 | |||
Freitag, 10.12.2021 |
Heimathaus Lette
17.00 Uhr | 18.30 Uhr | |
Freitag, 18.12.2020 | X | X |
Freitag, 26.11.2021 | ||
Freitag, 17.12.2021 |
(Die belegten Termin sind mit X gekennzeichnet.)
Unsere Trauorte & Trautermine
Für die Anmeldung zur Eheschließung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Unterlagen können Sie vorab bereits bei uns anfordern.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ist mit einigen Formalitäten verbunden. Je nach Familienstand, Nationalität und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
- Grundsätzlich gilt, dass von jedem Partner nachfolgende Unterlagen benötigt werden:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Erweiterte Meldebescheinigung (sofern nicht in Oelde gemeldet)
- bei Personen, die bereits verheiratet waren:
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe (erhältlich im Heiratsstandesamt)
- Ausnahmen bestehen bei Eheschließungen und Scheidungen im Ausland
- bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
- bei Aussiedlern aus den ehemaligen GUS-Staaten und Polen:
- ggfls. Abschrift vom "Familienbuch auf Antrag" der Eltern, sonst
- Geburtsurkunde (Original) mit Übersetzung
- Registrierschein mit Namenserklärung oder
- Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Geburtsurkunde, möglichst International (sonst: Original mit Übersetzung)
- ein Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird
Bitte beachten Sie:
Aufgrund zahlreicher heimatstaatlicher Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte auf jeden Fall Ihre/n Standesbeamten/Standesbeamtin!