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Heiraten in Oelde 2023
Heiraten in Oelde
Wir freuen uns über Ihren Entschluss, in Oelde heiraten zu wollen. Der Standesbeamte / die Standesbeamtinnen der Stadt Oelde sind gerne bereit, Ihnen dabei mit Rat und Tat zu helfen, damit dieser Tag zu einem unvergesslichen Ereignis in Ihrem Leben wird.
Grundsätzlich können Sie in Oelde an jedem Werktag während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes heiraten.
Zudem ist es möglich, an festgelegten Wochenenden im Monat (im Rathaus) sowie in Stromberg (Alte Vikarie) bzw. Lette (Heimathaus Lette) zu heiraten.
Auf dieser Seite finden Sie die Termine (außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) für 2023.
Seit Juni 2021 können Sie an festgelegten Terminen im Fernöstlichen Garten des Vier-Jahreszeiten-Parks Oelde heiraten.
Für Informationen und Termine für das Jahr 2023 nutzen Sie bitte den Link etwas weiter unten.
Bitte sprechen Sie uns an, wir reservieren gerne einen Termin für Sie.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung zur Eheschließung?
In jedem Fall wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Bei ledigen Personen:
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich im Geburtsstandesamt)
- eine Aufenthaltsbescheinigung (wenn Sie nicht in Oelde wohnen oder einen zweiten Wohnsitz haben, erhalten Sie diese bei der jeweiligen Meldebehörde
Bei Personen, die bereits verheiratet waren:
- wie oben und zusätzlich:
- beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratseintrag (Familienbuch) mit Auflösungsvermerk der Eheschließung (erhältlich im Heiratsstandesamt)
- Ausnahmen bestehen bei Eheschließungen und Scheidungen im Ausland
Wenn Sie gemeinsame Kindern haben:
- Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- eine Geburtsurkunde, möglichst international
- ein Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird
Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte rechtzeitig Ihren Standesbeamten.
Alle fremdsprachigen Urkunden müssen von einem amtlich anerkannten Dolmetscher übersetzt worden sein.
Was kostet eine Hochzeit in Oelde?
- Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 EUR
- Wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind: 66,00 EUR
- Heirats-, Geburtsurkunden: je 10,00 EUR - weitere Exemplare : je 5,00 EUR
- Stammbuch, verschiedene Ausführungen: zwischen 18,00 - 36,00 EUR
- Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 66,00 EUR
- zusätzliche Gebühren bei Eheschließungen außerhalb des Rathauses:
- Eheschließung in der Alten Vikarie Stromberg: 100,00 EUR
- Eheschließung im Fernöstlichen Garten: 250,00 EUR
- Eheschließung im Heimathaus Lette: 50,00 EUR
- Aufwandsentschädigung für Trauungen in Stromberg / Lette: 34,00 EUR
Unsere Öffnungszeiten:
- Mo.-Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Di. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(Vorsprache bitte nur nach Terminvereinbarung)
Sondertermine 2023:
In diesem Jahr bieten wir erneut "Candle-Light-Trauungen" an.
Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung:
Alte Vikarie Stromberg
17.00 Uhr | 18.30 Uhr | 20.00 Uhr | |
Freitag, 24.11.2023 | X | ||
Freitag, 15.12.2023 |
Heimathaus Lette
17.00 Uhr | 18.30 Uhr | |
Freitag, 17.11.2023 | ||
Freitag, 08.12.2023 |
(Die belegten Termine sind mit X gekennzeichnet.)
Unsere Trauorte & Trautermine 2023
Für die Anmeldung zur Eheschließung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Unterlagen können Sie vorab bereits bei uns anfordern.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ist mit einigen Formalitäten verbunden. Je nach Familienstand, Nationalität und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
Grundsätzlich gilt, dass von jedem Partner nachfolgende Unterlagen benötigt werden:
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Erweiterte Meldebescheinigung (sofern nicht in Oelde gemeldet)
bei Personen, die bereits verheiratet waren:
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe (erhältlich im Heiratsstandesamt)
- Ausnahmen bestehen bei Eheschließungen und Scheidungen im Ausland
bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
Geburtsurkunden der Kinder sowie ggfls. einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
bei Aussiedlern aus den ehemaligen GUS-Staaten und Polen:
- ggfls. Abschrift vom "Familienbuch auf Antrag" der Eltern, sonst
- Geburtsurkunde (Original) mit Übersetzung
- Registrierschein mit Namenserklärung oder
- Bescheinigung über die Namenserklärung
bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Geburtsurkunde, möglichst International (sonst: Original mit Übersetzung)
- ein Ehefähigkeitszeugnis, das in der Regel von der Heimatbehörde ausgestellt wird
Bitte beachten Sie:
Aufgrund zahlreicher heimatstaatlicher Besonderheiten und Ausnahmen fragen Sie bitte auf jeden Fall Ihre/n Standesbeamten/Standesbeamtin!
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