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Regionalplanung
Regionalplanung
Warum gibt es eine Regionalplanung?
Der Regionalplan Münsterland ist das zentrale Instrument der Regionalplanung und steuert für einen mittleren Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren die Raumnutzung im Münsterland. Er konkretisiert Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) und entwickelt Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen, vor allem für die kommunale Bauleitplanung in Form von verbindlichen Zielen. Das Planwerk trifft u. a. Festlegungen für eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung, zum Schutz des Freiraums oder zur Bereitstellung von Flächen für erneuerbare Energiegewinnung.
Im Rahmen der aktuellen Änderung des Regionalplans werden zudem Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben (z. B. in den Bereichen Wasser und erneuerbarer Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie) sowie Fachplanungen (z. B. Naturschutz, Infrastruktur) vorgenommen.
Das Beteiligungsverfahren für die Änderung des Regionalplans erfolgt im Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 30.09.2023. Der Feststellungbeschluss (die Verabschiedung des Regionalplans) soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen.
Wie ist Oelde beteiligt?
Die Kommunen im Münsterland, so auch Oelde, sind aufgerufen, sich an der Regionalplanung zu beteiligen und Stellungnahmen abzugeben. Diese Möglichkeit besteht noch bis zum 30.09.2023 auch für jede/n einzelne/n Bürger*in.
Die Oelder Politik hat sich bereits mit dem Entwurf der Bezirksregierung Münster beschäftigt und diesen mit den eigenen Vorstellungen zur weiteren Entwicklung unserer Stadt abgeglichen. Konkret geht es um die Fragestellungen, ob im Regionalplan ausreichend Flächen vorgesehen sind zu weiteren Ausweisung von Baugebieten oder Gewerbegebieten. Die offizielle Stellungnahme wurde am 12.06.2023 vom Rat der Stadt Oelde beschlossen und anschließend an die Bezirksregierung weitergeleitet.
Themenschwerpunkte der Änderung
Siedlungsentwicklung
Ziel ist die Festlegung verbindlicher Flächenkontingente für Wohnen (ASB) und Wirtschaft (GIB) für die Kommunen unter der Prämisse der Festlegung ausreichender Flächen bei gleichzeitiger Beschränkung auf das erforderliche Maß. Unter Identifizierung besonders „konfliktarmer“ Flächen für die Siedlungsentwicklung sollen sog. Potenzialbereiche (im maximalen Verhältnis 1:3 zum errechneten Bedarf) zeichnerisch festgelegt werden. Diese Festlegung soll aufgrund der erhöhten Flexibilität zur Erleichterung des Flächenmanagements beitragen.
Neuberechnung der Wohnflächenbedarfe
Ziel ist die Etablierung einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung. Grundlage der Bedarfsberechnungen sind aktuellste Vorausberechnungen von IT.NRW. Die berechneten Bedarfe unterschreiten die bisherigen jedoch in vielen Fällen. Eine Öffnungsklausel soll in Ausnahmefällen (u. a. bei Bevölkerungszuwächsen) eine Entwicklung über die zugestandenen Bedarfe hinaus ermöglichen.
Themenfeld Erneuerbare Energien
Ziel ist die Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land durch die verbindliche Vorgabe konkreter Flächenbeitragswerte sowie Umsetzungsfristen. Im Regionalplan Münsterland wurden hierzu 277 Windenergiegebiete mit einer Flächengröße von ca. 15.750 ha zeichnerisch festgelegt (vorgegebener Flächenbeitragswert für das Münsterland: 2,13 % (12.670 ha)). Das Erreichen der Flächenbeitragswerte hat eine Entprivilegierung von Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiegebiete zur Folge.
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