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Schiedsamt

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In privaten Streitigkeiten stellt die Einschaltung eines Schiedsmanns und das mediative Schlichtungsverfahren oftmals die bessere Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar.

Anders als bei einem Gerichtsurteil gibt es keine gewinnende und unterlegene Partei - im Schlichtungsverfahren ist ein gemeinsamer Kompromiss das Ziel.   Insbesondere wenn die Streitparteien Nachbarn sind ist ein Kompromiss vorteilhaft. Er kann besser als ein Urteil dazu beitragen, das Verhältnis zwischen beiden Seiten dauerhaft zu verbessern. 

Der Oelder Schiedsmann

Dr. Karlbernhard Jasper wurde 2015 durch den Rat der Stadt Oelde für weitere fünf Jahre zum Schiedsmann wiedergewählt und durch das Amtsgericht Beckum bestätigt. 

Als pensionierter Schulleiter kommen Dr. Karlbernhard Jasper bei der Vermittlung widerstreitender Interessen sein reicher beruflicher Erfahrungsschatz und seine Lebenserfahrung zugute. Auch wenn er nicht als Richter ein Urteil fällt, sondern als Mediator vermittelt, ist die Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Regelmäßige Fortbildungen stehen daher an der Tagesordnung. Durch laufende Qualitätskontrollen bilden die Schiedspersonen eine bürgernahe Einrichtung, die ihre Dienste unter der Aufsicht der Leitung der Amtsgerichte ausüben.

Rund zehn Verfahren sowie zahlreiche „Tür- und Angelfälle", die bereits mit einem ersten Kontakt gelöst werden könne, begleitet Dr. Karlbernhard Jasper im Laufe eines Jahres. Ziel ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten in Form eines Vergleichs. 

Wie alle Schiedspersonen ist Dr. Karlbernhard Jasper gesetzlich verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist zudem an eine umfassende Verschwiegenheitspflicht gebunden.
  

Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht, wie der Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzungen, Errichtung von Zäunen oder das Beschneiden von Hecken und Bäumen kann bei Streitigkeiten vermittelt werden. 

Auch in Strafsachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede oder Sachbeschädigung kann das Schiedsamt angerufen werden, zumal die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen das öffentliche Interesse an der Verfolgung verneinen kann.

Auch bei der Klärung von Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen, bei Verletzung der persönlichen Ehre bzw. Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann der Schiedsmann hilfreich vermitteln. 


Was kostet das Schiedsverfahren?

Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Ein Streitfall wird nicht nach seinem Streit- bzw. Gegenstandswert, sondern mit einer festen Gebühr und dem Auslagenersatz berechnet, sodass ein „vollstreckbarer Vergleich" i.d.R. weniger als 50 Euro kostet. 


Ablauf des Verfahrens 

Sie überlegen, den Schiedsmann in einer Streitigkeit einzuschalten? Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zunächst mit der Stadt Oelde in Verbindung. Diese stellt den Kontakt zu Dr. Karlbernhard Jasper her.  Dieser bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten ein. Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel in den frühen Abendstunden im Rathaus statt.

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