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Gartenpools & Schwimmbecken
die wichtigsten infos
Gerade in diesem, sehr ungewöhnlichen Jahr haben sehr viele Bürgerinnen und Bürger in unserer schönen Stadt den Entschluss gefasst, sich aufgrund der coronabedingten Einschränkungen ein Stück Urlaubsvergnügen nach Hause zu holen. Überall in den Gärten sieht man Pools in sämtlichen Formen und Farben.
Damit dieses Vergnügen auch für die Umwelt, die Nachbarschaft und die Allgemeinheit ein solches bleibt, möchten wir Sie als Poolbesitzer oder jemand, der es werden möchte, mit einigen kurzen Infos zu oft gestellten Fragen versorgen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen tollen Sommer und eine schöne Zeit im „Freibad zuhause“!
Befüllung nicht über Gartenwasserzähler
Die Befüllung eines Pools darf, da das Poolwasser als Schmutzwasser definiert und somit nachher in den Kanal entsorgt werden muss, nur über den Trinkwasserzähler erfolgen, nicht aber über den Gartenwasserzähler. Es fallen also für die Ableitung des Poolwassers Abwassergebühren an.
Ein Gartenwasserzähler dient lediglich der Nutzung von Frischwasser zur Bewässerung des Gartens, d.h. das genutzte Wasser versickert vor Ort und wird durch die Pflanzen aufgenommen. Die Stadt Oelde beschreibt dies in § 4 ihrer Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung. Einzusehen ist dies unter www.oelde.de/de/rathaus/ortsrecht.
Ausnahme: Planschbecken mit einer Größe von bis zu 1 m³ Wasserinhalt.
Befüllung über ein Standrohr ist erlaubnispflichtig
Der Zugriff auf das öffentliche Wasserversorgungsnetz mittels Standrohr über die Wasserversorgung Beckum ist nicht möglich.
Wie kann ich das Wasser entsorgen?
Eine Versickerung auf dem Grundstück ist aufgrund dessen, dass es sich um Schmutzwasser handelt, nicht zulässig. Hier greift der Anschluss- und Benutzungszwang gem. §9 der Entwässerungssatzung der Stadt Oelde. Einzusehen ist dies unter www.oelde.de/de/rathaus/ortsrecht. Das Wasser Ihres Pools muss somit in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal abgeleitet werden. Auch eine Ableitung in den Regenwasserkanal ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Planschbecken mit einer Größe von bis zu 1 m³ Wasserinhalt ohne chemische Zusätze.Eine unerlaubte Versickerung des Wassers verursacht eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser, zudem können bei einer plötzlichen Entleerung Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden, da vom Boden so große Mengen nicht auf einmal aufgenommen werden können und das Wasser oberflächennah abfließt.
Wer baut einen Pool?
Es gibt zahlreiche Anbieter, insbesondere Unternehmen im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus.
Bitte orientieren Sie sich am Markt.